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Herr Rau fühlt sich paranoid … ich unterrichte Grundrechte (Sozialkunde)

Herr Rau schreibt – zum zweiten Mal, wie ich sehe, weil ich langsam die aufgelaufenen feedly-streams abarbeite – über PRISM und Co und vor allem seine eigene Reaktionen darauf.

Ich unterschreibe eine erste E-Petition, diese von Julie Zeh und versuche (für mich) neue technische Möglichkeiten umzusetzen.

Natürlich ein gefundenes Fressen für einen Sozialkundelehrer.

In meinem Unterricht, wenn ich die Grundrechte durchnehme, sollen die Schüler in Gruppen die Grundrechte erarbeiten und dann eine Art Hitliste aufstellen. Die 5 wichtigsten Grundrechte für sie. Die Diskussion ist oft sehr angeregt, aber man kommt sehr schnell darauf, dass ohne die ersten drei bis 5 Artikel (alles rund um Freiheit, Recht auf Leben, Würde, Entfaltung der Persönlichkeit) eigentlich nicht viel funktioniert, bzw. das Folgende hinfällig ist. Umgekehrt, so sagen manche, lassen sich Regelungen rechtfertigen – heißt also, dass die Einschränkung der Pressefreiheit unter bestimmten Umständen sinnvoll sein kann, ebenso die Einschränkung der Unverletzlichkeit der Wohnung oder das Post- und Fernmeldegeheimnis.

Als Beispiele sind hier, rechtlich abgesichert, zu nennen:

  • Einschränkung der Freizügigkeit (das heißt das Recht sich frei zu bewegen) im Falle des Ausbruchs von Seuchen,
  • Abhören von Telefonaten zur Bekämpfung von Kriminalität,
  • das Recht der Feuerwehr bei Bränden in fremde Wohnungen einzudringen.

Alles Vorgänge, die nachvollziehbar, abgrenzbar und richterlich/juristisch behandelbar erscheinen.

Meine Schüler sollen sich konkrete Szenarien ausdenken, in denen bestimmte Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Dabei tun sie sich recht schwer. Mein Beispiel dazu beginnt dabei immer um drei Uhr morgens, wenn es an die Tür deiner Wohnung hämmert und bevor du noch aufmachen kannst in Unterwäsche treten dir Staatsbeamte die Tür ein. Sie poltern in Gruppe in deine Wohnung, trennen dich von deiner Frau und deinen Kindern. Fragst du, was das zu bedeuten hat, wirst du geschlagen. Einige Männer durchsuchen deine Wohnung. Du wirst in Unterwäsche auf die Straße getrieben, in ein wartendes Auto geworfen, mit abgedunkelten Scheiben. Man bringt dich an einen unbekannten Ort und du wirst mit dir unbekannten Menschen in einen Raum gesperrt – keiner weiß, warum er dort ist. In unregelmäßigen Abständen wirst du zum Verhör geholt, was entweder aus ständigem Anbrülleren oder leisen freundlichen Unterhaltungen besteht. Man lässt dich nicht schlafen, in dem man das grelle Licht in deiner Zelle anlässt und in halbstündigen Abstand weckt man euch. Irgendwann verfrachtet man dich wieder in ein Auto und wirft dich am anderen Ende der Stadt auf die Straße.

Sehr eindringlich sind solche Beispiele u.a. nachzulesen bei Alexander Solschenyzin in seinem Archipel Gulag, indem er nicht nur das Lagerleben porträtiert, sondern das ganze politische System der Sowjetunion, was die Gulags mit Nachschub versorgte.

Mein Beispiel ist natürlich sehr eindringlich und plakativ – und nun muss ich es zukünftig ändern unter dem Eindruck dessen, was derzeit (hoffentlich weiter) veröffentlicht wird wohl ändern müssen.

Es gibt ja mehrere Aspekte zu diskutieren:

  • die grundsätzliche Haltung von USA und GB, die sich wie selbstverständlich in den digitalen Verkehr anderer Länder einklinken, und zwar unkontrolliert,
  • d.h. damit staatliche Souveränität anderer Nationen ebenso selbstverständlich missachtet und verletzt – man könnte fast meinen, es sei der Drohnenkrieg mit anderen Mitteln und zwar auf befreundete Nationen,
  • damit der Aufhebung jeder rechtsstaatlichen Grundlage des betreffenden Landes,
  • der Umgang mit Kritik an ihrem Handeln,
  • die nicht vorhandene Reaktion der Bundesregierung auf diese Aufdeckungen,
  • die lächerlichen Abwiegelungsmaßnahmen der Bundesregierung, mit der man die eigene Handllungsunfähigkeit überdecken will (Pofalla beendet alles), was wiederum denken lässt,
  • dass die aktuellen oder zurückliegende Bundesregierung darüber informiert und damit mindestens einverstanden war
  • ein geringer Anteil der Bevölkerung, die sich an den verschiedenen Kritikpunkten in diesen Zusammenhängen stört.

Sollte ich also ein aktuelles Beispiel nehmen, was ähnlich eindringlich wäre, so könnte das natürlich Snowden sein – wenn man ein Gesicht setzen möchte. Aber das würde sehr kurz greifen, denn die Folgen scheinen viel gravierender.

Ein Grund für diese Schwierigkeit ist m.E. auch der schwierige Begriff der Freiheit, der in diesem Zusammenhang mit Schülern und Erwachsenen oft schwer zu bestimmen ist.

Freiheit steht jedem Menschen durch seine bloße Existenz zu – sie ist ihm von Geburt an verliehen. Der Staat, ich gehe von Deutschland aus, gewährt diese nicht, sondern ist dazu berufen, diese zu schützen. Schutz im Grundgesetz und jeder anderen freiheitlichen Ordnung meint aber zu allererst und nicht ohne Grund Schutz gegen Eingriffe des Staates. Denn im ursprünglichen Sinn haben sich Menschen zusammen getan zu einer Gemeinschaft, um sicher zu stellen, dass diese Freiheit gewahrt bleibt.

Das heißt auch, dass jedem Menschen das Recht zusteht, sich gegen die politische Ordnung zu erheben, wenn sie diese Freiheit in Frage stellt – verankert im Widerstandsrecht.

Freiheit ist im Unterricht oftmals schwer zu „begreifen“, weil er eben so umfassend ist. Der einzelne Schüler (Staatsbürger) nimmt für sich diese Freiheit in Anspruch, auch mit der damit verbundenen Schwierigkeit für sich selbst und sein Handeln verantwortlich zu sein – ich nehme aber auch oft wahr, dass man hier gern auch schnell bei der Hand ist, diese Freiheit bei anderen einzuschränken. Als einfaches Beispiel fallen mir Diskussionen ein, die sich um sozialstaatliche Fragen drehen. Man setzt Freiheit als absolut, hat aber keine Probleme damit, z.B. Empfängern von Hartz IV vorzuschreiben, was sie mit ihrem Geld anzufangen haben (geschähe dies beim eigenen Taschengeld…ohje). Oder diese Zahlungen ganz zu streichen, wenn jemand so frei ist zu sagen, dass er/sie nicht arbeiten möchten.

Freiheit (und der damit verbundene Begriff der Würde) als Begriff wird dann aber im Unterricht wieder leichter fassbar, wenn man feststellt, dass man durch bestimmte (staatliche und nicht staatliche) Maßnahmen quasi indirekt eingeschränkt wird. Im Gespräch ist es übrigens grundsätzlich überraschend, dass der Begriff der Freiheit oftmals am besten negativ definiert wird – also durch Beispiele, wo Freiheit eben nicht vorhanden ist.

Also, und endlich scheint mir mein Geschreibe Sinn zu machen, ist Herr Rau nicht etwa paranoid, sondern in seiner Freiheit eingeschränkt, denn all diese Ereignisse führen dazu, dass er sich Gedanken um das „richtige“ Betriebssystem machen muss, die richtige Verschlüsselung von Emails oder die sichere Ablage von Dateien und Daten im Internet. Ergo scheint das ganze Thema nicht nur eine technische Frage zu sein (Abhören) oder eine rechtliche (Datenschutz), sondern ein viel grundlegendere nach den Grenzen unserer ganz persönlichen Freiheit.

3 Kommentare

  1. TwoedgedWord

    Grundrechtseinschränkungen aus der Lebenswirklichkeit der Schüler:

    Schulgesetz NRW §125:
    § 125
    Einschränkung von Grundrechten
    Durch dieses Gesetz werden eingeschränkt:
    1. das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 54 (Schulgesundheit),
    2. das Grundrecht der Freiheit der Person gemäß Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe der §§ 34 bis 41 (Schulpflicht) so wie des § 2 Abs. 1 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis),
    3. das Grundrecht der Pflege und Erziehung der Kinder gemäß Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 36 Abs. 2 und
    3 (Vorschulische Beratung und Förderung, Feststellung des Sprachstandes),
    4. das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Artikel 13 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe des § 41 Abs. 4 (Verantwortlichkeit für die Einhaltung der Schulpflicht).

    Gibts in Bayern wahrscheinlich ähnlich.

    • admin

      Damit hast du natürlich recht – mir ging gestern diese Gedanken auch durch den Kopf, hab das dann aber aus den Augen verloren. Mir liegen diese langen Posts ohnehin nicht so. Freizügigkeit, freie Entfaltung der Persönlichkeit, freie Religionsausübung (für Menschen, die nicht evangelisch oder katholisch sind), Briefgeheimnis (bei konfiszierten Zetteln), Recht auf Eigentum (Handys)…uvm.
      Das, was du notierst, bearbeite ich mit einem Flugblatt „Schule ist Knast“ oder alternativ mit Gedanken zum Kinderwahlrecht oder dem letzten Vorstoß das Grundgesetz um eine Passage bezüglich Kinderrechten zu ergänzen.
      Komischerweise akzeptieren es viele Kinder in meinem Unterricht, dass das Grundgesetz offenbar in vielen Passagen für sie nicht gilt. Ich provoziere sie meist mit dem Satz „Alle Macht geht vom Volke aus – ihr gehört offenbar nicht zum Volk.“
      Und komisch ist auch, wenn man nun wieder auf aktuelle Themen kommen mag, dass wir ähnlich hilflos oder passiv reagieren, wenn man uns derart entmündigt.

  2. […] Rau fühlt sich langsam paranoid und Kubiwahn erklärt, wie er die Grundrechte im Sowi-Unterricht […]

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