>>Das muß man gesehen haben. Da muß man hineingetreten sein. Diese Schmach muß man drei Tage an sich haben vorüberziehen lassen: dieses Land, diese Mörder, diese Justiz. << (Kurt Tucholsky, Die Weltbühne, 21.12.1922, Nr. 51, S. 638.)
Ich habe manchmal eine Stimme im Ohr, die Stimme von Kurt Tucholsky, die ich nie gehört habe, aber die ersten beiden Sätze tauchen mir dann im Kopf auf und der Grundton des gesamten Textes, in dem es um den Mordversuche an Maximilian Harden ging bzw. um den Prozess danach. Wie in anderen Texten geht es auch darum, wie unterschiedlich die Justiz und die Politik mit Straftaten aus dem linken und dem rechten Spektrum umgegangen wurde.
Ich hatte sie wieder im Ohr als ich von der ersten Reaktion auf die Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts zur AfD hörte. Dass man eilig versicherte, dass die Mitgliedschaft in dieser Partei nicht automatisch zu Entlassung führen kann – auch nicht aus dem Staatsdienst. Man müsse jeden Einzelfall prüfen, so Herr Dobrindt.
Ich erinnerte mich auch an die seitenlange Auflistung von Organisationen, die ich LehrerInnen vorlege, die ich anstelle in der Schule. Hier sind alle Organisationen aufgelistet, zu denen man bestätigen muss, dass man NICHT Mitglied ist, um eine Anstellung im Staatsdienst zu erreichen. Ich lege sie jedem Lehrer vor, den ich anstelle.
Die Tabelle wurde noch nicht erweitert im Abschnitt „Rechtsextremismus“ :
Zitat Deutschlandfunk: „Der Inlandsgeheimdienst teilte zu seiner jüngsten Entscheidung mit, das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, „bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“.“
Die AfD steht dokumentiert gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung, halten wir fest.
In der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue-Bekanntmachung – VerftöDBek) vom 3. Dezember 1991 heißt es:
Teil 1 Allgemeines
1. Pflicht zur Verfassungstreue
Nach dem Grundgesetz, der Verfassung, dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und dem Deutschen Richtergesetz
- darf in das Beamten- und Richterverhältnis nur berufen werden, wer die Gewährt dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung eintritt;
- sind Beamte und Richter verpflichtet, sich aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen.
…
2.1 Jeder Einzelfall muss für sich geprüft und entschieden werden. Von folgenden Grundsätzen ist dabei auszugehen:
2.2 Bewerber
2.2.1 Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.
2.2.2 Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird.
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Moment mal: Unterschiedliche Behandlung von links und rechts?
Haben Sie von Lisa Poettinger gehört?
https://taz.de/Berufsverbot-fuer-Klimaaktivistin/!6069042
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Wir sind nicht sicher.
Ich habe vor ein paar Jahren wirklich gedacht, dass es doch so weit nicht kommen könne.
Heute vergeht kein Tag, an dem ich nicht den Verlust des Anstands in unserer Welt betrauere.
Ich glaube, das haben wir alle gedacht…und uns offenbar alle geirrt. :/
Ja, habe von LisaP. von Anfang an gehört und finde das Vorgehen des Staates skandalös. Auf dem rechten Auge blind …
Den Tucholsky-Text kannte ich nicht, wie ich überhaupt wenig von Tucholsky kenne. Ein starkes Stück.
Ja, Anstand, der ist rar. Eigentlich weg.