Ich habe Herrn Rau irritiert in einer Twitter-Diskussion entdeckt und dann folgte ein Blogeintrag, nach dem er verreist ist. Es ging um den Begriff des „Bulimie-Lernens“ – Also das schnelle Anfressen von Wissen, um es bei der Prüfung auszukotzen und dann wieder schnell zu vergessen. Bzw. darum, dass man das als Fehler in der Matrix des (bayerischen) Schulsystems ansieht, was Herr Rau nicht teilt.
Ich kenne das ebensowenig wie Herr Rau aus eigener Erfahrung, rechne das aber dem zu, dass ich als Schüler nie eine bayerische Schule von innen gesehen habe – nur in Hamburg und dann in NRW. Aus dieser Perspektive und der eines Schulleiters einer bayerischen Realschule aber würde ich einige Beobachtungen hinzufügen. Nichts davon soll beweisen, dass diese Art des Lernens strukturell oder nicht ist. Ich bin auf keiner Mission. Ich erzähle nur.
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Beobachtung 1: Während des Studiums Aushilfsjob im Baumarkt. Mehr als einmal musste ich mir vom Stift (Mittlere Reife) anhören, dass das Schulsystem in Bayern ja so streng und so gut sei und dass er in seiner Abschlussklasse Aufgaben gelöst hätte, die da, wo ich herkomme, im Abitur drankämen.
Ironie und Widersprüchlichkeit waren nicht sein Ding.
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Beobachtung 2: Wenn ich im Referendariat (1998) an der Einsatzschule mit einem Pack Arbeitsblätter in den Geschichtsunterricht kam, wurde es im Raum stiller als ich es je hätte durch meine natürliche Autorität erreichen können. Ich habe erst nach einiger Zeit bemerkt, dass Arbeitsblätter zweierlei bedeuten in einem Alltag von bayerischen (Real)Schulen, die nicht Seminarschulen sind:
A) Er schreibt jetzt einen unangekündigten Test (Ex)
B) Er schreibt nächste Stunde einen unangekündigten Test (Ex)
Gleiches gilt für Tafelbilder: Macht der Lehrer ein Tafelbild, dann gibts
A) Eine Ex.
B) Eine Abfrage.
Das Konzept Abfrage war mir bis Bayern nahezu unbekannt.
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Exkurs: Ein Lehrer aus meiner Schulzeit in NRW fragte in Englisch ab, gern mich, wenn er mich morgens auf dem Weg zur Schule rauchend gesehen hat. Das war der Lehrer, der mit 22 als Unteroffizier am Strand der Normandie gefangengenommen wurde und in der Nachkriegszeit sein Abitur und Studium nachgemacht hatte. Wir sahen ihn später im Fernsehen wieder, am Strand der Normandie, in einem Gedenkjahr, vom Krieg sprechend. Wir lachten damals, weil er dort in der Normandie beim Sprechen wie bei der Abfrage immer auf den Zehenballen wippte, die Hände gefaltet oder hinterm Rücken.
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Beobachtung 3: Gern von Eltern gehört – Es gibt „Lernfächer“ und andere Fächer. Gern in folgendem Satz: Ich weiß auch nicht, warum mein Kind so schlecht in Geschichte ist – das ist doch nur ein Lernfach.
Das andere Fach ist das, wo man nicht nur lernen, sondern auch verstehen muss. (Sic!)
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Beobachtung 4: Gespräche, die ich oft mitbekommen habe in den letzten Jahren, auf Gängen, zwischen SchülerInnen und LehrerInnen.
„Warum habe ich eine 3 (auf dem Zeugnis)?“
„Weil der Schnitt deiner Noten eine 2,9 ergibt.“
Ende des Gesprächs.
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Exkurs 2: Es gibt im Schulrecht im Kapitel über Leistungsfeststellung im Hinblick auf das Schuljahresende und Vorrücken eine Stelle im Kommentar, die ich grad aus dem Kopf zitieren muss, weil der Kommentar in der Schule steht. Dort heißt es, dass die Feststellung einer Jahresleistung nicht allein das Ergebnis einer logarithmischen Berechnung sein darf, sondern die Lehrkraft in voller pädagogischer Verantwortung die Gesamtpersönlichkeit des Schülers mit einbeziehen muss.
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Exkurs 3: Es gibt Klagen, in denen es um Noten geht. Dort wird abgefragt, ob die Notengebung unter formalen Bedingungen richtig erfolgt ist.
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Exkurs 4: In der einzigen Klage, die ich bisher durchstehen musste, begründete das Gericht am Ende (ich zitiere grob) – auch auf der Basis meiner Argumentation: „dass pädagogische Entscheidungen in der Schule gerichtlich nicht abbildbar sind und das Gericht dies auch nicht anstreben kann“.
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Exkurs 5: Wenn ich in NRW nach meinen Noten gefragt habe, wurde mir ausführlich erklärt, wie die zustande kamen.
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Beobachtung 5: Vor mehr als 18 Jahren habe ich mal mit einer Kollegin gesprochen, wie sie ihre Noten in Deutsch mache. Antwort war: Ich schreibe in einem Schuljahr vier Schulaufgaben, in jedem Halbjahr zwei Exen und fragen jeden Schüler im Halbjahr ein Mal ab.
Das entspricht exakt der Vorgabe, die die Realschulordnung vorgibt als Mindestmaß.
Ich habe über Umwege gehört, dass die Kollegin, deutlich jünger als ich, mittlerweile ihrem Burnout nichts mehr entgegenzusetzen hatte.
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Abschluss
Grundgedanke/Theorie: Wir arbeiten alle im gleichen bayerischen Schulsystem. Nicht.
Beobachtung 6: Vorrücken auf Probe
§ 31 (Gymnasium)
Vorrücken auf Probe
(1) 1Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. 2Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 und 11 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben; bei Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 11 kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. 3Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-31
§ 26 (Realschule)
Vorrücken auf Probe
(1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn sie in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und in dem jeweiligen gruppenspezifischen Wahlpflichtfach nach § 35 Abs. 1 Satz 1 keine schlechtere Note als einmal Note 5 haben und die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz zu der Auffassung gelangt, dass nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRSO-26
=> Zum Unterschied:
Am Gymnasium ist die Entscheidung über das Vorrücken auf Probe eine überwiegend pädagogische Entscheidung in 5-9. Unabhängig davon, wieviele Fächer mit 5 oder schlechter bewertet werden.
An der Realschule ist es an Fächer gebunden und an die Anzahl der mangelhaften Fächer.
Das BayEUG (steht ja über allem)orientiert sich eher am Gymnasium:
Art. 53 (BayEUG)
(6) 1 Schülerinnen und Schülern, die die Erlaubnis zum Vorrücken nicht erhalten haben, kann in einzelnen Schularten und Jahrgangsstufen nach Maßgabe näherer Regelungen in den Schulordnungen das Vorrücken auf Probe gestattet werden; das Vorrücken kann ihnen noch gestattet werden, wenn sie sich einer Nachprüfung zu Beginn des folgenden Schuljahres erfolgreich unterzogen haben. 2Schülerinnen und Schülern, die infolge nachgewiesener erheblicher Beeinträchtigungen ohne eigenes Verschulden wegen Leistungsminderungen die Voraussetzungen zum Vorrücken nicht erfüllen (z.B. wegen Krankheit), kann das Vorrücken auf Probe gestattet werden, wenn zu erwarten ist, dass die entstandenen Lücken geschlossen werden können und das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-53
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Letzter Exkurs: In Coronazeiten wurde das alles zusammengeführt in einer „Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie“ vom 24. Juni 2021
Änderung der Bekanntmachung über den Vollzug der Bayerischen Schulordnung (BaySchO)
Allgemeinverfügung zur Änderung der Schulordnungen in Folge der Corona-Pandemie
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 24. Juni 2021, Az. II.1-BS4610.2/30
1.1 Nach Nr. 1.4 wird folgende Nr. 1.5 angefügt:
„1.5 1Für Schülerinnen und Schüler, für die ein Vorrücken aufgrund ihrer Leistungen nicht möglich ist, sind im Schuljahr 2020/2021 Entscheidungen über ein Vorrücken auf Probe nach Art. 53 Abs. 6 Satz 2 BayEUG zu treffen. 2Dabei wird die im Einzelfall zu Leistungsminderungen führende erhebliche Beeinträchtigung infolge der COVID-19-Pandemie in besonderem Maße gewichtet, auch hinsichtlich der Erwartung, ob die entstandenen Lücken geschlossen werden können, und der Prognose, ob das angestrebte Bildungsziel erreicht werden kann.
https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/442/baymbl-2021-442.pdf
Zur Erklärung, weil ich es selbst auch falsch verstanden habe und entsprechend Entscheidungen zurücknehmen musste: Das Vorrücken auf Probe war hiermit keine Entscheidung mehr auf der Basis von Noten oder Noten in bestimmten Fächern, aber auch keine pädagogische Entscheidung mehr.
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Wer es bis hier durchgehalten hat.
Völlig ohne Ironie und Sarkasmus oder väterliche Attitüde: Realschule und Gymnasien in Bayern sind unterschiedliche Schularten (ja…) und pflegen eine unterschiedliche Kultur. Daher reden die Beteiligten reden oft aneinander vorbei.
Ich ärgere mich oft im Alltag über die Gymnasien, mit denen ich zu tun habe – und wenn ich mich ärgere, ärgert sich in der Regel im Anschluss einer am Gymnasium über mich und die Realschule.
In Nürnberg gibt es zwei Schulen, an denen drei Schularten unter einem Dach sind. Ich bilde mir manchmal ein, dass da das Miteinander entspannter ist.
Und ich hoffe, dass die Realschule, die ich sehr mag, und jede andere Schule auch, die Kultur der pädagogischen Notengebung stärker kultivieren würde – und nein, wie gehabt, das heißt nicht, dass immer die bessere Note gegeben wird.